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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wiwa-Casting Agentur Warnecke für das Internet

§1 Nutzer / Anbieter
Nutzer der Internetpräsenz sind Komparsen und Kleindarsteller - im folgenden Nutzer genannt. Die Anmeldung ist kostenfrei. Mit der Anmeldung erklärt der Nutzer seine generelle Dienstleistungsbereitschaft.

§ 2 Nutzungsbedingungen
Wiwa-Casting Agentur Warnecke erbringt die auf dieser Internetpräsenz angebotenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende AGB erkennt Wiwa-Casting Agentur Warnecke nicht an. Gegenbestätigungen der Nutzer und dem Hinweis auf ihre AGB wird hiermit widersprochen.

§ 3 Vertraulichkeit und Datenschutz
Wiwa-Casting Agentur Warnecke verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten. Der Nutzer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis das seine Daten gespeichert werden. Die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten des Nutzers sind für unbefugte Dritte nicht zugänglich. Daten werden an Kunden weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Durchführung eines Komparsen / Kleindarstellerauftrages erforderlich ist. Für die eventuelle dortige Weiterverarbeitung übernimmt Wiwa-Casting Agentur Warnecke keine Haftung.

§ 4 Dateneingabe
Der Nutzer steht dafür ein, dass alle durch Wiwa-Casting Agentur Warnecke abgefragten und vom Nutzer angegebenen Daten vollständig und korrekt sind. Der Nutzer versichert, Änderungen seiner Daten Wiwa-Casting Agentur Warnecke unverzüglich mitzuteilen. Bei Missachtung kann Wiwa-Casting Agentur Warnecke den Nutzer mit sofortiger Wirkung aus der Kartei streichen. Anspruch auf Nutzung der Internetpräsenz besteht nicht.

§ 5 Vertragsmodalitäten bei Auftragsvergabe
5.1
Mit Anmeldung durch den Nutzer kommt zwischen Wiwa-Casting Agentur Warnecke und dem Nutzer ein Rahmenvertrag über eine Komparsen / Kleindarstellertätigkeit zustande der die Vermittlung von Komparsen-/Kleindarstelleraufträgen zum Gegenstand hat. Dieser Rahmenvertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung durch den Nutzer erfolgt.

5.2 Bei einer Anfrage von Wiwa-Casting Agentur Warnecke an den Nutzer für einen konkreten Auftrag handelt es sich lediglich um die Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebotes. Die positive Antwort, d.h. die Zusage des Nutzers den jeweiligen Auftrag durchführen zu wollen, stellt von Seiten des Nutzers ein verbindliches Angebot dar, so dass der Vertrag zwischen Nutzer und Wiwa-Casting Agentur Warnecke bei Annahme des Angebotes und der Bestätigung des Komparsen / Kleindarstellereinsatzes durch Wiwa-Casting Agentur Warnecke zustande kommt.

5.3 Für das nach vorstehend genannten Grundsätzen zustanden gekommene Auftragsverhältnis zwischen - dann - Auftragnehmer und Wiwa-Casting Agentur Warnecke gelten ausschließlich die AGB von Wiwa-Casting Agentur Warnecke. Diese Auftragsbedingungen können vom Auftragnehmer / Nutzer hier aufgerufen und eingesehen werden.

5.4 Seit Einführung des Mindestlohns geht jeder Komparse/Kleindarsteller mit seiner mündlichen oder schriftlichen Zusage eine verbindliche Verpflichtung ein. Absagen haben rechtzeitig, schriftlich zu erfolgen. Bei Absagen durch den Komparsen von weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn hat er/sie einen Ersatzkomparsen gleichen Alters und Geschlechts zu stellen. Im Krankheitsfall benötigen wir einen schriftlichen Nachweis in Form einer aktuellen Krankmeldung oder ähnliches. Hierbei handelt es sich um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis, dass bei Nichterscheinen sanktioniert wird. Der Mehraufwand für Neubuchung von Ersatzkomparsen sowie produktionsbedingte Änderungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

5.5 Kommt der Vertrag durch Annahme des Angebotes durch Wiwa-Casting Agentur Warnecke zustande, ist der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages vertraglich verpflichtet, handelt er dieser Pflicht zuwider, setzt er sich Schadensersatzansprüchen gegenüber Wiwa-Casting Agentur Warnecke aus, es sei denn, er hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

5.6 Für Produktionen: Eine Anfrage ist vertragsbindend. Wird ein Dreh verschoben bzw. abgesagt, ist die bereits geleistete Agenturarbeit dennoch zu entrichten. Angefragte Komparsen und Kleindarsteller haben bei abgesagten/verschobenen Drehs, von weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn, einen Anspruch auf eine Ausfallgage von 50%. Eine Vermittlungsgebühr seitens wiwa-casting entfällt in diesen Fällen.

5.7 Wir sind immer Vermittler, nie Auftraggeber.
Bei der Buchung als Darsteller, Special, Modell oder Schauspieler verhandeln wir Deinen Vertrag, die Gage sowie das Buyout. Dafür berechnen wir 20% der Bruttogage als Agenturprovision.
Wir sorgen für eine reibungslose Abrechnung, ziehen die Gagen ein und überweisen sie dann abzüglich der Agenturprovision auf Dein Konto. Für die ordnungsgemäße Versteuerung Ende des Jahres bist Du selbst verantwortlich.

§ 6 Kündigung
Die Kündigung des Rahmenvertrages ist jederzeit möglich.

§ 7 Haftung
Wiwa-Casting Agentur Warnecke haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen Schäden, die nicht im technischen Verantwortungsbereich von Wiwa-Casting Agentur Warnecke liegen, insbesondere fallen hierunter Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie Verlust oder Löschung von Daten infolge Datenübermittlung.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschangabe von Daten setzt sich der Auftragnehmer/Nutzer der Gefahr von Schadensansprüchen durch Wiwa-Casting Agentur Warnecke aus. Darüber hinaus behält sich Wiwa-Casting Agentur Warnecke vor, Regressansprüche gegen den Auftragnehmer / Nutzer geltend zu machen.

§ 8 Ansprüche Dritter
Der Auftragnehmer / Nutzer stellt Wiwa-Casting Agentur Warnecke von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber Wiwa-Casting Agentur Warnecke aufgrund urheberrechtlicher Nutzung von Inhalten geltend gemacht werden. Insbesondere gilt dies für die Einstellung von Daten und Bildern, die gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und/oder Urheber-, Marken- oder Namensrechten Dritter verstoßen. Die Freistellung erfolgt auch für Mangelfolgeschäden und solche Schäden, die Dritten entstehen, einschließlich eventueller Kosten einer entsprechenden Rechtsverfolgung.

§ 9 Sonstiges
Wiwa-Casting Agentur Warnecke behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern innerhalb von 2 Wochen nach dem Inkrafttreten hier veröffentlicht. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Auftragnehmer / Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung den geänderten AGB widerspricht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der AGB hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche dem Willen der Parteien, insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung, weitestgehend entspricht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetpräsenz Wiwa-Casting Agentur Warnecke ist Gummersbach, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgegeben wird.


Anwendung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 21.06.2021

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